Lohnabrechnung – Programm für das Personalwesen

20. Juli 2011 | Erstellt in Arbeits-Blog

 

Lohnabrechnung

Lohnabrechnung

Was versteht man unter Lohnabrechnung?
Einmal das Programm, mit dem man das Bruttoentgeld von Lohnempfängern, die Abzüge und die Auszahlung berechnen kann. Des weiteren versteht man darunter auch das Papier, auf dem das Abrechnungsergebnis ausgedruckt wird. Und die Lohnabrechnung kann auch die Abteilung sein, in der diese Arbeiten durchgeführt werden.

Die Lohnabrechnung ist ein Teilgebiet der Personalarbeit. Sie setzt sich aus der Brutto- und der Nettolohnabrechnung zusammen. Die Bruttolohnabrechnung ist oft bei den Lohnempfängern komplizierter wie bei den Gehaltsempfängern. Obwohl sich die Unterschiede zwischen Lohn- und Gehaltsempfängern heute mehr und mehr verwischen, weist die Abrechnungstechnik trotzdem noch Unterschiede auf.

Der Lohnbereich

So kommt bei der Lohnabrechnung oft noch die Abrechnung nach Stunden vor. Ebenso gibt es häufig noch Mehrarbeit, die pro Stunde mit unterschiedlichen Zuschlägen vergütet werden, bei der Gehaltsabrechnung aber oft mit dem Gehalt abgedeckt sind. Außerdem kommt es im Lohnbereich auch häufig zu Schichtarbeit, die dann ebenfalls mit differenzierten Zuschlägen abgedeckt wird, oder es ist gar noch Leistungslohn abzurechnen. Da berechnet sich der Bruttolohn dann ganz oder teilweise nach Stückzahl oder nach anderen Messgrößen, oder es werden direkt leistungsabhängige, also nicht pauschal berechnete Zulagen gewährt.

Das Bruttoentgeld

Ist das Bruttoentgeld dann einmal berechnet, kommt die Berechnung des Nettoentgeltes an die Reihe. Früher brauchte man eine Lohnsteuertabelle und maximal zwei Sozialversicherungstabellen, um die Abzüge zu ermitteln. Heute hat fast jeder Mitarbeiter seine eigene Krankenkasse. Zwar ist der Grundbeitrag inzwischen wieder gesetzlich einheitlich festgelegt, und mit den von verschiedenen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträgen hat der Arbeitgeber glücklicherweise nichts zu tun.

Die Pflegeversicherung

Trotzdem gibt es inzwischen die Pflegeversicherung als zusätzlichen Sozialversicherungszweig und die Bestimmungen zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zu den Sozialversicherungsbeiträgen sind inzwischen so kompliziert geworden, dass heute eine Abrechnung trotz EDV-Unterstützung kaum schneller geht als zu früheren Zeiten. Der Gipfel der Unvernunft des Gesetzgebers war es schließlich, den Zahlungstermin für die Sozialversicherungsbeiträge so vorzuziehen, dass diese quasi im Wege der Schätzung ermittelt werden müssen – im Prinzip muss deshalb zwei mal abgerechnet werden, wo früher eine Abrechnung ausgereicht hat.

Die Nettolohnabrechnung

Die Nettolohnabrechnung muss auch noch diverse zusätzliche Bezüge oder Abzüge berücksichtigen, wie etwa vermögenswirksame Leistungen oder die Umwandlung von Barlohn in eine Altersversorgung.

Heute werden die Lohnabrechnungen kaum noch manuell erledigt. Ein Grund dafür sind auch die zahlreichen Meldepflichten wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsmeldungen oder die Elena-Meldung, die heute allesamt elektronisch erledigt werden müssen. Dies geht zwar einserseits oftmals automatisch, doch sind die Programme insgesamt recht kompliziert und fehleranfällig.

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